Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine 2024 beschlossene neue Möglichkeit, Sonnenstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses an MieterInnen und BewohnerInnen hinter demselben Netzanschluss zu verkaufen. Voraussetzung ist, neben der Errichtung einer PV-Anlage durch die WEG selbst oder einen Contractor, der Einbau eines sog. Smart Meters, der den Strom alle 15 Min. misst und per sog. "Gateway" an den Messtellenbetreiber und den Netzbetreiber übermittelt. Daher ist auch ein Internetzugang im Elektrokeller des Hauses erforderlich. Die Teilnahme im Haus ist freiwillig, und der bisherige Reststromversorger kann behalten werden. Jede Wohneinheit oder jeder Betrieb im Haus kann mit geringem Aufwand der GGV-Versorgung beitreten oder sie wieder verlassen.
Mit einem einfachen Algorithmus wird in jedem 15-Minuten-Intervall der Sonnenstrom auf die GGV-KundInnen verteilt. Reicht er nicht für alle, bekommt jede/r den Anteil des Sonnenstroms, der seinem/ihrem Anteil am Gesamtstromverbrauch aller GGV-Kunden im Haus entspricht.
Seit dem Gesetz wurden in Pionierarbeit schon mehrere GGV-Projekte realisiert - eines auch durch CF Energy, inkl. Stromabrechnung.

PV-Projekte von CF Energy

Allerdings ist die Umsetzung im Detail teils mühsam. CF-Energy ist im Austausch mit Gleichgesinnten und der Politik, der DGS und dem Solarenergie-Förderverein, und wir bemühen uns gemeinsam um Erleichterung und Strukturierung der Prozesse. Da diese auch für das 2025 beschlossene "Energy Sharing" benötigt werden, also den Stromverkauf auch an KundInnen ausßerhalb des Wohnhauses im selben Verteilnetzgebiet, ist diese Arbeit dringend erforderlich. Hier folgt eine Materialsammlung zum Thema der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sowie auch des Energy Sharings.

Materialsammlung zur GGV und zum Energy Sharing

Energiewirtschafts-Gesetzestext zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Gesetzestext

Die Eigentümerversammlung (ETV) ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer daran teilnehmen. Seit 17.10.2024 ist außerdem die Reform des WEG-Rechts 2024 in Kraft. Damit können ab sofort rein virtuelle Eigentümerversammlungen nach § 23 WEG durch die Gemeinschaft beschlossen werden, was die Teilnahme, und damit auch die Teilhabe erleichtert.
Vorlagen für WEG-Beschlüsse der EA Freiburg

Muster für Verträge für Mieterstrom, GGV und vieles mehr der DGS
Vertragsmuster der DGS

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat viel Potential. Leider hakt es bei der Umsetzung.
Stellungnahme von DFS und SFV

Beschluss der Bundesnetzagentur zu Verträgen mit Messtellenbetreibern - mehr Verbindlichkeit, mehr Struktur - hoffentlich!
Beschluss

Auch vom Bundesrat bestätigt: Energy Sharing
Gesetzestext

DGS-Stellungnahme zu Energy Sharing und Kundenanlagenproblematik
Stellungnahme der DGS

Wie startet man ein PV-Projekt in der WEG?

Eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach macht unabhängiger von schankenden Strompreisen und teuren Energieimporten. Die GGV ist ein attratives Modell, es gibt aber auch andere: z.B. Klassischer Mieterstrom und Kollektive Gebäudeversorgung mit Summenzähler. Man muss mit guten Argumenten überzeugen, am besten mit konkreten Zahlen bereits laufender Projekte. Wirtschaftliche Aspekte sind neben dem Klimaschutz oft entscheidend.
Zuerst sollte man mit anderen Eigentümern, die man schon besser kennt, das Interesse sondieren - so erfährt man auch, welches Fragen und evtl. Vorbehalte sind. Der nächste Schritt kann ein gut strukturierten Schreiben an alle EigentümerInnen sein. Dann sollte man im Haus weiter ins Gespräch kommen, gerade auch mit Leuten, die mit der Thematik noch fremdeln oder skeptisch sind. Auch sollte sich niemand unbillig benachteiligt, finanziell überfordert (da gibt es Lösungen) oder gezwungen fühlen. Eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus sollte ein gemeinsames Projekt sein und nicht spalten. Soll der Hausstrom versorgt werden, oder auch Ladepunkte, oder die Wohnungen? Wie groß können und sollen Anlage und Speicher sein? Ein freiwilliges Sammeln von Stromverbräuchen gibt erste Hinweise. Stehen die Parameter, ist der nächste Schritt das Einholen mehrerer Angebote seriöser, erfahrener Solarfirmen, und Informationen zu Garantiezeiten der Hersteller von Modulen, Wechselrichter und Speicher. Will die WEG die Anlage selbst finanzieren und betreiben, oder das Dach an einen Contractor verpachten? Mehrere Modelle sind denkbar, die im Haus diskutiert werden sollten. Zeichnet sich eine breit getragene Lösung ab, ist ein Beschluss der ETV notwendig.
Seit den WEG-Gesetz-Reformen der letzten Jahre ist eine einfache Mehrheit in WEG für PV-Anlagen oft ausreichend, eine 2/3-Mehrheit (die auch mehr als 50% aller Eigentumsanteile repräsentiert) aber in mehrerer Hinsicht besser, etwa wenn alle sich an den Kosten beteiligen sollen. Die Eigentümerversammlung (ETV) ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer daran teilnehmen. Seit 17.10.2024 ist außerdem die Reform des WEG-Rechts 2024 in Kraft. Damit können ab sofort rein virtuelle Eigentümerversammlungen nach § 23 WEG durch die Gemeinschaft beschlossen werden, was die Teilnahme, und damit auch die Teilhabe erleichtert. Wichtig ist breite Unterstützung - Durchsetzen per knapper "Kampfabstimmung" gegen massiven Widerstand ist nicht sinnvoll. Man will weiter unter einem Dach miteinander wohnen.


GGV Forderungen und Best Practice-Beispiele

  • Vollständiges Informationsangebot auf der Internetseite des Netzbetreibers
  • Transparente Information zu Gebühren für Einbau und Betrieb der Smart Meter
  • Gebührenfreiheit, da Smart Meter für GGV und PV-Anlagen per Gesetz bereits Pflicht
  • Erreichbarkeit und AnsprechpartnerIn bei Netzbetreiber und ggfs. dessen grundzuständigem Messstellenbetreiber (gMSB)
  • Intern abgestimmte Arbeitsabläufe uinnerhalb Netzbetreiber und mit Messtellenbetreiber (gMSB oder wettbewerblichem wMSB)
  • Überschaubare, kommunizierte und eingehaltene Fristen zur Umsetzung, inkl. Einbau der Smart Meter und Einpflegen in Marktkommunikation

Klare, übersichtliche Information auf Seite des Netzbetreibers
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